In einem bemerkenswerten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass Pedelecs (Pedal-assist E-Bikes) in der EU als Fahrräder und nicht als Motorräder oder Motorfahrzeuge gelten. Diese Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen auf Versicherungspflichten und Unfallentschädigungen.
Hintergrund des Falles
Vor einigen Jahren kam in Brügge, Belgien, ein E-Bike-Fahrer tragischerweise bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Im Zuge der Klärung von Entschädigungsansprüchen für die Familie des Verstorbenen entbrannte eine Debatte: Galt der Verstorbene als “verwundbarer Verkehrsteilnehmer” nach belgischem Recht oder sollte sein E-Bike als “Motorfahrzeug” eingestuft werden? Letzteres hätte zu einer geringeren Entschädigung geführt.
Entscheidung des EuGH
Der belgische Gerichtshof zog den EuGH zu Rate, der nun in seiner Entscheidung betont, dass ein “Motorfahrzeug” ausschließlich durch mechanische Kraft angetrieben werden muss. Daher bleiben Pedelecs in der EU nach wie vor als herkömmliche Fahrräder klassifiziert. Das Gericht schlussfolgerte, dass E-Bikes “nicht in der Lage scheinen, Dritten körperlichen oder materiellen Schaden zuzufügen, der mit dem Schaden vergleichbar ist, der von Motorrädern, Autos oder LKWs verursacht werden kann”. Darüber hinaus stellte der EuGH klar, dass der Begriff “Kfz-Versicherung” sich auf Fahrzeuge bezieht, die ausschließlich durch mechanische Energie angetrieben werden.
Was bedeutet das für E-Bike-Besitzer?
Diese Klarstellung beseitigt jegliche Verpflichtung, für Pedelecs in der EU eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es ist zu beachten, dass die EU-Regulierung, im Gegensatz zu den USA, Pedelecs auf eine maximale Dauerleistung von 250 W und eine Geschwindigkeit von 25 km/h beschränkt, bevor die Unterstützung endet. Trotzdem kann eine E-Bike-Versicherung sinnvoll sein, um sich gegen Diebstahl, Unfallschäden oder mögliche Haftungsansprüche Dritter zu schützen. Und auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte man stets einen Helm tragen.
Die neue Klassifizierung von E-Bikes durch den EuGH bietet nicht nur rechtliche Klarheit, sondern stärkt auch die Position des E-Bikes als umweltfreundliche und praktische Alternative im urbanen Verkehr.